Vorfahrtsregeln Segeln – Ausweichen und Kollisionen vermeiden

Wozu gibt es beim Segeln Vorfahrtsregeln? Sie dienen demselben Zweck wie die Regeln auf der Straße. Sie sollen Kollisionen verhindern und alle Verkehrsteilnehmer schützen. Mit Vorfahrtsregeln segeln wir einfach sicherer und es gibt genaue Anweisung, wer wann wie zu agieren hat.

Drei Grundprinzipien, welche weiter unten im Detail beschrieben werden, sind den meisten Seglern (hoffentlich) aus diversen Segelkursen bekannt. Denn allein damit können die meisten Situationen beim Zusammentreffen von Booten aufgelöst werden und man weiß, welches Segelboot Vorfahrt hat.

Wie sind die vorfahrtsregeln beim Segeln?

Diese drei Grundregeln sind:

  • Luv weicht Lee
  • „Steuerbordbug“ weicht „Backbordbug“
  • Überholer weichen aus

Doch gelten diese Regeln immer und überall? Was sind die Ausnahmen? Im Folgenden gibt es einen Überblick.

Welche Regeln gelten wo?

Zusammengefasst sind alle Regeln in den Kollisionsverhütungsregeln (KVR). Diese wurden international bereits 1972 beschlossen und können auf der Webseite des Bundes hier nachgelesen werden. Vielleicht an einem netten Abend am Kamin? Die KVR gelten außerhalb des Fahrwassers und im freien Seeraum.

Im Englischen werden diese Regeln International Regulations for Preventing Collisions at Sea (IRPCS) bezeichnet.

In manchen Gebieten Deutschlands gelten erweiterte Regeln. Diese sind zum Beispiel die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) oder die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO).

Auch wenn diese den KVR angepasst sein sollten, kommt es an diversen Stellen zu Abweichungen. Ist das der Fall, dann sind die lokalen und spezielleren Anweisungen den KVR vorzuziehen.

Egal wo du segelst gelten die folgenden Ausweichregeln für alle und überall. Ausnahmen sind vermerkt.

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Vorfahrt gibt es nicht!

Vorfahrt gibt es für kein Boot!

Auch wenn gerne von Vorfahrtsregeln beim Segeln gesprochen wird, sind es dennoch Ausweichregeln. Eine Vorfahrt gibt es für kein Boot!

Beim Zusammentreffen von mehreren Booten beschreiben die KVR eindeutig, dass ein Boot Ausweichpflicht hat und das andere Boot Kurshaltepflicht. Kreuzen zwei oder mehr Boote ihren Kurs, gibt es folgenden Rangfolge (KVR Regel 18 – „Verantwortlichkeiten der Fahrzeuge untereinander“):

  • Manövrierbehinderte oder manövrierunfähige Boote (z. B. Ruder, Motor defekt. Schläft das ganze Boot, ist zwar keiner am Steuer, jedoch fällt man nicht in diese Kategorie)
  • Fahrzeuge mit Behinderungen durch ihren Tiefgang (ein großes und tiefes Boot im flachen Wasser)
  • Fischende Boote (egal ob mit Leinen oder Netzen)
  • Segelboote
  • Motorboote

Hier gilt, dass Boote weiter unten in der Aufzählung den Booten darüber ausweichen müssen. Also müssen z. B. Segelboote den, fischenden, durch Tiefgang eingeschränkte und manövrierunfähigen Booten ausweichen. Sind aber kurshaltepflichtig gegenüber Motorbooten.

Ausnahme: Überholt ein Boot der oberen Kategorie eines der unteren Kategorie, ist das überholende Boot immer ausweichpflichtig!

ACHTUNG: Ein Segelboot gilt nur unter Segeln als Segelboot. Wird der Motor genutzt, egal ob mit oder ohne gesetzte Segel, gilt es als Motorboot! Vorbildliche Segler zeigen das mit dem schwarzen, nach unten hängenden Kegel an.

Merke: Im alltäglichen Umgang mit diesen Kategorien hat Betriebsschifffahrt (Fähren, Tanker, etc.) keinen besonderen Vorrang. Dennoch sollten die Hobbyschifffahrt der Berufsschifffahrt (aufgrund von langen Bremswegen und schwierigeren Drehmanövern) stets Vorrang geben. Dies gilt ebenso wenn ein Hobby Segelboot auf eine mit Motor betriebene Fähre trifft.

Vorfahrtsregeln Segeln: Ausweichpflicht vs. Kurshaltepflicht

Damit jeder weiß, was zu tun ist und wie man auf mögliche Kollisionen reagiert, wird immer zwischen Kurshaltepflicht und Ausweichpflicht unterschieden. Von Vorfahrt ist offiziell nie die Rede.

Ausweichpflicht

Fahrzeuge, die ausweichpflichtig sind, müssen, wie man es erahnen mag, ausweichen. Dabei muss dieses Fahrzeug frühzeitig, durchgreifend und klar erkennbar handeln (KVR Regel 16).

Das bedeutet, dass wenn du ein Problem mit einer möglichen Kollision siehst, du schnellstmöglich ausweichst und das deutlich sichtbar machst. Auch wenn vielleicht 1 oder 2 Grad Kursänderung reichen sollten, muss dem anderem Fahrzeug 100 Prozent klar erkennbar sein, dass du deinen Pflichten nachgehst. Knapp hinter dem Heck des anderen abtauchen, wie in einer Regatta, ist nicht alltagstauglich.

Ein Mindestabstand von 50 m ist erwünscht und erwartet.

Fazit: Großer Bogen und die Stimmung bleibt heiter.

Kurshaltepflicht

Treffen sich zwei Boote deren Kurse sich kreuzen und du bist nicht ausweichpflichtig, dann musst du deinen Kurs und deine Geschwindigkeit beibehalten (KVR Regel 17)

Damit soll sichergestellt werden, dass du das Ausweichmanöver des anderen nicht gefährdest.

Könnte eine Kollision entstehen und der andere reagiert nicht sofort, musst du etwas Geduld haben. Der andere Skipper hat dich vielleicht noch nicht gesehen oder ist gerade in der Vorbereitung zum Ausweichen. Mach dich bemerkbar, z. B. durch Tonsignale (z. B. 5 kurze Töne = „Halli Hallo was machst du denn bloß?“), oder Topf schlagen oder einfaches Rufen (in einer Regatte wird „Raum“ gerufen).

Fängst du zu schnell an deinen Kurs zu ändern, verwirrst du das andere Fahrzeug vielleicht. Anstelle einer klaren Ausweichsituation, die nach den KVR geregelt ist, gibt es jetzt Fragezeichen über allen Köpfen. Denn du, als Kurshalter, machst etwas anderes als es von dir erwartet wird.

Fazit: Wer nach den Regeln segelt, segelt sicherer.

Manöver des letzten Augenblicks

Auch wenn klar in den KVR geregelt ist, welches Boot ausweichpflichtig ist und welches kurshaltepflichtig, kann es vorkommen, dass nicht beide den Anweisungen folgen.

Knallst du in anderes Boot, egal ob du ausweichen oder Kurs halten solltest, wird die Versicherung bestimmt nach dem Manöver des letzten Augenblicks fragen.

Denn gedenkt der Ausweichpflichtige seiner Pflicht sichtlich nicht nachzugehen, kann der Kurshalter Maßnahmen ergreifen eine Kollision zu vermeiden. Geduld und Vertrauen in den anderen sind hier gefragt.

Kommt der Ausweichspflichtige dem Kurshalter jedoch aus irgendeinem Grund so nah, sodass eine Kollision allein durch den Ausweichspflichtigen nicht mehr vermeidbar wird, muss der Kurshalter sogar alle Maßnahmen ergreifen, um diese Kollision mit dem Manöver des letzten Augenblicks zu verhindern.

Dabei muss so manövriert werden, wie es zur Vermeidung eines Zusammenstoßes am dienlichsten ist.

Fazit: Weicht der Depp nicht aus, musst du das eben machen

Achtung: Das Manöver des letzten Augenblicks befreit das ausweichpflichtige Fahrzeug nicht von seiner Ausweichpflicht!

Die Ausnahmen bestätigen die Regel!

Weiter gelten folgenden Ausnahmen bzw. Empfehlungen:

  • Versuche keinem großen Schiff das Vorfahrtsrecht beim Segeln aufzuzwingen. Ein großer Tanker manövriert deutlich träger als ein 10 m Segelboot und wird dir wahrscheinlich nicht ausweichen (wenn es dich überhaupt sieht). Vorsicht und Demut ist geboten.
  • Beharre nicht auf die Ausweichpflicht anderer Boote, sollten Untiefen oder Land bzw. schlechter Wind das manövrieren erschweren
  • Ist nicht klar erkennbar welche Regeln anzuwenden sind und welches Boot ausweichen muss, dann bist DU ausweichpflichtig
  • Ein Segelboot gilt nur unter Segeln als Segelboot. Unter Motor bzw. Segel-Motor-Kombination gilt es als Motorboot.

Vorfahrtsregeln Segeln: Backbordbug vor Steuerbordbug

Was bedeutet Backbordbug vor Steuerbordbug beim Segeln?

Kreuzen sich die Kurse zweier Boote mit den Segeln auf unterschiedlichen Seiten, ist das Boot auf Steuerbordbug ausweichpflichtig und das andere hat Kurshaltepflicht.

Steuerbordbug bedeutet, dass dein Großsegel auf Steuerbord (rechts) ist und somit der Wind von Backbord (links) kommt.

Auf Backbordbug ist das Großsegel folglich auf der Backbordseite (links) vom Boot und der Wind kommt von Steuerbord (rechts).

Ausweichregeln Segeln - Backbordbug vor Steuerbordbug

De Backbordbug vor Steuerbordbug Eselsbrücke für Anfänger lautet: „Segel links, Vorfahrt bringt’s!“ oder „Rechter Arm vorn, VorfahrtsRECHT“

Also:

  • Wind von Steuerbord (rechts) = Backbordbug – Kurshaltepflicht
  • Wind von Backbord (links) = Steuerbordbug – Ausweichpflicht

Als ausweichpflichtges Boot ist die sicherste Ausweichvariante hinter dem Heck des anderen Boot entlangzufahren. Natürlich kannst du auch anders reagiern und zum Beispiel eine Wende machen. Achte auf jeden Fall darauf, dass du frühzeitig, durchgreifend und klar erkennbar agierst und der Kurshalter nicht ins Grübeln kommt.

Backbordbug vor Steuerbordbug ist übrigens die gebräuchliche Nutzung dieser Regel. Da man die Stellung des Großsegels jedoch durch z. B. manuelles Aufdrücken verändern kann, ist der offizielle, juristisch richtige Wortlaut:

„Wenn sie den Wind nicht von derselben Seite haben, muss das Fahrzeug, das den Wind von Backbord hat, dem anderen ausweichen“ (KVR Regel 12, a, i)

ACHTUNG für Internationale Regatta Segler: Im deutschen Raum würdest du in einer Regatta „Backbord“ rufen, um dein „Vorfahrtsrecht“ mit Backbordbug einzufordern. Wenn du im englischsprachigen Raum unterwegs bist, wirst du jedoch „Starboard“ hören. Übersetzt heißt das dann Steuerbord. Denn die Engländer sagen dir: „Mein Wind kommt von Steuerbord, ich habe Vorrang“. Gleiche Sache, bloß anderes Wort! Lass dich nicht verwirren.

Vorfahrtsregeln Segeln - Backbordbug vor Steuerbordbug
Wind von Backbord weicht Wind von Steuerbord

Vorfahrtsregeln Segeln: Lee vor Luv

Kreuzen sich die Kurse zweier Segelboote, die die Großsegel auf der gleichen Seite haben, dann weicht das Boot in Luv dem Boot in Lee. Das heißt: Lee vor Luv oder Luv weicht Lee.

Vorfahrtsregeln Segeln - Lee vor Luv

Nebenbei bemerkt: Luv ist dort, wo die Luft herkommt, also auf der Seite, auf der du sitzen solltest. Lee ist die windabgewandte Seite, dort wo das Großsegel stehen sollte (Apropos: mehr Seglerlatein findest du hier).

Als Anfänger kommst du vielleicht durcheinander, ob es Lee vor Luv oder Luv vor Lee ist.

Merke dir die Lee vor Luv Eselsbrücke für Anfänger:

  • Das „e“ in Lee kommt im Alphabet vor dem „u“ in Luv – Lee vor Luv – oder
  • Luv weicht Lee, weil ich ihn seh!

Natürlich könntest du jetzt argumentieren, dass du ein Boot in Lee nur schwer sehen kannst, da es hinter deinen Segeln versteckt ist. Da gebe ich dir Recht. Füge jedoch auch hinzu, dass du schon gar keine Augen im Hinterkopf hast. Ebenso haben die Boote näher am Wind keine Abwinde von anderen Booten und können somit frei ohne Einfluss manövrieren.

Abwinde sind Turbulenzen, die hinter Segeln entstehen und leewärtigen Booten das Einstellen der Segel erschweren bzw. den Wind ganz abhalten. Deshalb solltest du nie ein Überholmanöver starten, wenn du dich nur knapp in Lee von einem anderen Boot befindest. Besonders in Regatten ist das der erste Schritt zur Niederlage.

Also:

  • Kontrolle ob Segel auf derselben Seite sind (Segel links, Vorfahrt bringts!)
  • Wenn ja; wer ist näher am Wind?
  • Boot näher am Wind muss dann ausweichen

Falls du ausweichpflichtig bist, empfiehlt es sich auch hier hinter dem Heck des anderen Bootes auszuweichen.

In den KVR heißt es im Wortlaut: „wenn sie den Wind von derselben Seite haben, muss das luvwärtige Fahrzeug dem leewärtigen ausweichen“ (KVR Regel 12, a ii)

Luv weicht Lee beim Segeln

Vorfahrtsregeln Segeln: Überholer hält sich frei – gilt für alle

Wie beim Auto oder Ski fahren gilt: wer von hinten kommt, trägt die Verantwortung beim Überholen. Unabhängig ob du ein Motor- oder Segelboot hast: Der Überholer hält sich frei!

KVR beim Segeln - Überholer hält sich frei

Das bedeutet auch, dass du dich nicht einfach mal so vorbeispitzeln kannst.

Es gilt:

  • Du musst dem anderen Boot genügend Platz lassen (in einer Regatta ist „genügend“ relativ)
  • Du darfst den anderen nicht zwingen seinen Kurs zu verändern (der muss ja Kurshalten)
  • also auch nicht kurz nach dem Überholen direkt 2 Meter vor das andere Boot setzen (das macht man einfach nicht – außer vielleicht in Regatten)

Du giltst als Überholer, wenn du von schräg hinten kommst. Also bitte nicht mit den anderen Regel versuchen zu agumentieren und dich aus deinen Pflichten rausreden.

Im Fachdeutsch heißt es: „Ein Fahrzeug gilt als überholendes Fahrzeug, wenn es sich einem anderen aus einer Richtung von mehr als 22,5 Grad achterlicher als querab nähert und daher gegenüber dem zu überholenden Fahrzeug so steht, daß es bei Nacht nur dessen Hecklicht, aber keines der Seitenlichter sehen könnte.“ Klar, oder?

Also:

  • Bist du nicht sicher ob du überholst, dann musst du es annehmen und entsprechend handeln
  • Genug Raum für das andere Boot lassen

Auf welcher Seite überholt man beim Segeln?

Segelboote werden in Luv, der Windseite, überholt. Dadurch kann man zügig vorbeifahren. In Lee segelt man im Windschatten und würde nicht oder nur langsam vorbeikommen.

Freilich darfst du ein anderes Segelbootes in Lee überholen, aber davon ist aufgrund der Abwinde eher abzuraten. Das gilt für Überholmanöver nah beieinander. Bist du 100 m entfernt in Lee, spielt das keine Rolle.

Segelboot vs. Surfer

Jetzt wird es interessant. Obwohl ein Windsurfer ein „Steh-Brett-Segler“ ist, gelten für diesen nicht immer und überall die gleichen Regeln. Gleiches gilt ebenso für Kitesurfer!

Wer hat Vorfahrt Surfer oder Segler?

Folgende Unterscheidungen sind zu beachten:

  • Nach den KVR gelten Surfer als Segelfahrzeug und müssen wie ein anderes Segelboot behandelt werden (Luv-Lee, Steuerbordbug-Backbordbug, überholen)
  • Nach § 31 Abs. 2 SeeSchStrO (Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung) sind Surfer = Wassersportgeräte und müssen Segelbooten und Motorbooten ausweichen
  • Nach § 1.01 Nr. 14 BinSchStrO (Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung) gelten Surfer als „Kleinfahrzeug“ und sind somit Segelbooten wieder gleichgestellt!

Puh, da hat sich der deutsche Regelapparat aber etwas ausgedacht.

Mein Tipp als auch Wind- und Kitesurfer:

Hast du ein Segelboot und bist auf Kollisionskurs mit einem Wind- bzw. Kitesurfer, dann nutze bitte deinen Verstand und beharre nicht stur auf die Regeln. Wind- und Kitesurfer sind meistens mehr oder weniger auf Halbwindkurs unterwegs. Wenn du nicht deutlich und frühzeitig ausweichen kannst, dann passiere diese Wassersportler doch bitte wenigstens in Lee und klaue ihnen nicht den Wind.

Segelboot vs. Motorboot

Kreuzen sich die Kurse eines Segelbootes und eines Motorbootes, auch Maschinenfahrzeug bezeichnet, ist das Motorboot ausweichpflichtig.

Achtung: Nutzt ein Segelboot den eingebauten Motor, gilt es ebenso als Motorboot.

Achtung: Berufsschiffen, die mit Motor betrieben werden, sollte ausgewichen werden. Hier solltest du auf die Ausweichpflicht des Motorbootes verzichten.

Motorboot vs Motorboot

Da Segelfahrzeuge bei der Nutzung vom Motor als Maschinenfahrzeuge gelten, muss man auch diese 2 kleinen Regeln kennen.

Entgegengesetzter Kurs

Befinden sich zwei Maschinenfahrzeuge (Motorboote) auf entgegengesetzten Kurs, sollen beide nach Steuerbord (rechts) ausweichen und sich gegenseitig auf der Backbordseite passieren. (KVR Regel 14)

KVR - Entgegenkommende Fahrzeuge

Kreuzender Kurs

Liegen kreuzende Kurse zweier Motorboote vor, dann gilt laut Fachtext (KVR Regel 15): „…muss dasjenige [Motorboot] ausweichen, welches das andere an seiner Steuerbordseite hat“. Da Steuerbordseite rechts bedeutet, gilt also kurz und knapp: „Rechts vor Links!“

Kollisionsverhütungsregeln - 2 kreuzende Fahrzeuge

Segelboot vs. Berufsschifffahrt

Muss man Berufsschifffahrt immer ausweichen?

Wie schon mehrfach erwähnt hat die Berufsschifffahrt laut KVR die gleichen Rechte und Pflichten. Allerdings sind die Schiffe aufgrund ihrer Größe meist durch ihr Brems- und Manövrierverhalten stark eingeschränkt.

Kleine Sportboote müssen der Großschifffahrt ausweichen.

Aber pauschal zu sagen, Berufsschifffahrt hat Vorrang, ist falsch. Denn wenn ich auf einem 7 m Boot sitze und den SBF unterrichte, dann bin ich auch beruflich unterwegs, muss mich aber an die Regeln der KVR halten und Segelbooten ausweichen!

Lass diese doch einfach passieren.

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Regatten

Während Regatten gelten unter den Teilnehmern neben den typischen Ausweichregeln auch spezielle Wettfahrtregeln. So gelten an zu umrunden Bahnmarken speziellere Regeln bezüglich des Vorfahrtsrecht und wer wen wann vorbeifahren lassen muss.

Während solcher Segelwettfahrten gelten die Pflichten der KVR weiterhin. Obwohl die Teilnehmer keine besonderen Vorzüge innerhalb der Ausweichpflichten haben (sofern von örtliche Behörden keine spziellen Regelungen getroffen wurden), gilt es als guter Ton und Sitte solche Wettfahrten als Nicht-Teilnehmer größzügig zu meiden.

Zusammenfassung

  • Kollisionen um jeden Preis verhindern (Manöver des letzten Augenblicks)
  • Backbordbug vor Steuerbordbug
  • Luv weicht Lee
  • Überholer hält sich frei
  • Motorboote müssen Seglern ausweichen
  • Berufsschifffahrt und Regattateilnehmer haben keine besonderen Rechte, trotzdem sollten man ihnen Vorrang geben
Segeln Vorfahrtsregeln

Sind dir einige Begriffe nicht bekannt, dann empfehle ich dir das Seglerlatein auf Segelplanet.de – Segelbegriffe für Anfänger auf Deutsch & Englisch einfach erklärt.

13 Gedanken zu „Vorfahrtsregeln Segeln – Ausweichen und Kollisionen vermeiden

  1. Carl Antworten

    Vielen Dank für den guten Blog, Tom.

    Eine wiederholte Aussage hier ist allerdings schlichtweg falsch. Die Berufsschifffahrt hat sowohl auf Binnen- als auch auf Seegewässern sehr wohl Vorfahrt. Sportboote aller Art müssen diesen Schiffen grundsätzlich ausweichen.
    Das ist in meinen Augen ein hochgradig wichtiger Punkt, der hier nicht so stehen gelassen werden darf.

    • Tom Autor des BeitragsAntworten

      Hey Carl,

      Danke für dein positives Feedback zum Blog.
      Bezüglich deines Kommentars zur Kollisionsverhütung ist meine Meinung jedoch noch nicht verändert.
      Kannst du deine Aussage mit einem Link oder einem anderen Dokument unterstützen?

      Ich habe verschiedene Dokumente zum Schreiben dieses Artikels gefunden und nach deinem Kommentar nochmals recherchiert.

      Ich kann auf jeden Fall bestätigen, dass es eine Rangfolge gibt (Regel 18 KVR), nach welcher ein Maschinenfahrzeug in Fahrt folgenden Booten ausweichen muss: i) einem manövrierunfähigen Fahrzeug; ii) einem manövrierbehinderten Fahrzeug; iii) einem fischenden Fahrzeug; iv) einem Segelfahrzeug.

      Ebenso gilt, dass es im engen Fahrwasser (KVR 9) und Verkehrstrennungsgebieten (KVR 10) angepasste Regeln gibt.
      Lokale Regelungen spiegeln sich auch in diversen Vorschriften wider (sind hier aber nicht beachtet).

      Ja, Berufsschifffahrt fällt häufig unter die Kategorie „manövrierbehindertes Fahrzeug“ und bewegt sich in engen Fahrwassern oder TSS.
      Jedoch finde ich nirgends eine Regel, dass irgendjemand Berufsschifffahrt ausweichen muss, bloß weil es Berufsschifffahrt ist.

      Klar gilt die Regel des gesunden Menschenverstandes und die Pflicht jegliche Kollision zu verhindern (KVR 2).
      Dass du großen Schiffen mit deiner kleinen Yacht ausweichst und das rechtzeitig und deutlich machst, ist für die meisten Segler normal.
      ABER: Das machst du nur auf Grundlage der erwähnten Regeln und des gesunden Menschenverstandes (Große Schiffe sehen dich vielleicht nicht oder sie bremsen nur sehr schwer, etc.) und nicht weil es Berufsschifffahrt ist.

      Das ist mein Argument und es ist eben nur ein Argument auf Papier. Denn in der realen Welt weiche ich Tankern, Fähren, etc. (egal ob Berufsschifffahrt oder nicht) rechtzeitig aus, bevor die überhaupt zu nah kommen. Stahl ist eben härter als Glasfaser.

      Gerne übernehme ich deine Meinung zum Thema „Muss man der Berufsschifffahrt ausweichen?“, wenn du es belegen kannst.
      Ich freue mich auf deine Antwort.

      Tom

      • Uwe Antworten

        Hallo Tom,

        dann empfehle ich das Studium der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO).
        Dort steht im § 6.02 Gegenseitiges Verhalten von Kleinfahrzeugen und anderen Fahrzeugen

        Ein einzeln fahrendes Kleinfahrzeug oder ein Verband, der ausschließlich aus Kleinfahrzeugen besteht, muss

        einem Fahrzeug, das das blaue Funkellicht nach § 3.27 zeigt, beim Begegnen, Kreuzen und Überholen rechtzeitig nach Steuerbord ausweichen,

        allen übrigen Fahrzeugen den für deren Kurs und zum Manövrieren notwendigen Raum lassen.

        Daraus entnehme ich, dass Kleinfahrzeuge (ein Fahrzeug, dessen Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine größte Länge von weniger als 20 m aufweist, einschließlich Segelsurfbrett, Amphibienfahrzeug, Luftkissenfahrzeug und Tragflügelboot, ausgenommen) sehr wohl der Berufsschiffahrt gegenüber ausweichpflichtig ist – diesen also Vorfahrt zu gewähren hat.

        Gruß
        Uwe

        • Tom Autor des BeitragsAntworten

          Hey Uwe,

          in diesen Fällen hast du Recht.
          Ich möchte mit meinen Kommentaren darauf hinweisen, dass nur weil jemand beruflich ein Boot bewegt, nicht direkt Vorrang hat.
          Bringe ich auf einem kleinen Boot jemand das Motorboot fahren bei, dann mach ich auch meinen Beruf, habe aber nicht pauschal Vorrang. Ein Tanker auf dem offenen Meer ist auch beruflich unterwegs und müßte meinem Segelboot ausweichen (unabhängig ob man das so macht oder nicht).
          Es gibt keine Regeln die sagen: „Berufsschifffahrt“!
          Es ist immer bezogen auf Kleinfahrzeug vs. Nicht-Kleinfahrzeug oder gegenüber Schiffen mit einer speziellen Funktion etc. Nie steht „Berufsschifffahrt“ geschrieben.

          Ich hoffe dass dies nun verständlich ist.
          Und am Ende ist es eh nur Wortglauberei! Allgemeiner Menschenverstand hilft meist weiter.

          Sonnige Grüße

  2. Uta Maassen Antworten

    Ist auch ganz typisch bei uns am See. Unglaubliche Situationen im Sommer bei mäßigem Wind. Sobald richtig viel viel wird oder in der Zeit von Herbst bis Frühjahr gibts Auslese und alles ist entspannt. Ich hab auch konkret die Erfahrung gemacht, dass viele die Regeln nicht kennen und froh über Aufklärung waren. Sollte man eigentlich an größeren Spots aushängen.. Ich finde Kiter doof, möchte aber klarstellen, dass jeder tun und lassen kann was er gerne möchte, solange natürlich die Regeln eingehalten werden um nicht sich oder auch andere unnötig in Gefahr zu bringen. Leider hast du Recht das manche Kiter die Regeln nicht kennen oder meinen nicht beachten zu müssen. Da gleich gilt aber auch für einige Stehsegler die dann mal in Gleiten kommen. Einfach raus aus dem Stehrevier und alles ist gut.

  3. Helmut Gebauer Antworten

    Hi Tom
    Ich bewundere Deine Ruhe, mit der Du auf solchen Blödsinn, wie ein Carl es schreibt eingehst.
    Natürlich mache ich es auch so, wie Du mehrfach empfiehlst, den „Großen“ auszuweichen Aber nicht aus den von Dir ausgeührten Gründen, nämtlich dass der so schlecht manövrieren kann, sondern allein aus dem Selbsterhaltungstrieb. Mir hilft es nämlich nichts, wenn ich zwar im Recht, aber tot bin.
    Aber ein Frage treibt mich doch als gesetzestreuer Seefehrer um: Der Ausweichpflicht des „Großen“ steht ja meine Kurshaltpflicht gegenüber. Das heisst ich darf Kurs/Fahrt ja eigenlich gar nicht ändern, wie ich es tun muss um Auszuweichen. Klar habe ich lange vorher keine solche Verpflichtung. Aber ab wann beginnt die Kurshaltpflicht oder anders gefragt, bis zu welcher Punkt darf ich überhaupt ausweichen? Mal vom „Manöver des letzten Augenblicks“ mal abgesehen.
    Helmut
    Im übrigen hat der auf der Brücke schon die Pflicht ordentlich Ausguck zu halten und dabei mich zu bemerken. Aber obers tut?

    • Tom Autor des BeitragsAntworten

      Hey Helmut,

      Ich bin ja nicht das/ein Segelforum und bei mir verdient jeder Kommentar ernst genommen und nicht weggelacht zu werden. Hier darf hier man gerne mit Fakten argumentieren. Ich bin offen meine Meinung zu ändern, wenn man zeigt, dass meine Aussagen/Theorien falsch sind.

      Zu deiner Frage:
      Ja, der Selbsterhaltungstrieb ist bei mir ebenso ausgeprägt, besonders bei der Annahme, dass das große Schiff nicht seiner Verpflichtung von Ausguck etc. richtig nachkommt. Es muss die eine Person auf der Brücke nur mal auf das Klo gegangen sein…

      Aus meiner Sicht ist ein rechtzeitiges Reagieren der Schlüssel. Glaubst du, dass du auf Kollisionskurs bist, dann hilft ein frühzeitiges Verändern deines Kurses, z.b. um 90 Grad nach Steuerbord. Erstens, ist das so eindeutig für jeden der aufpasst und zweitens verlässt du somit klar den Kollisionskurs.

      Ich glaube nicht, dass es eine genaue Distanzangabe gibt, die vorschreibt, ab wann die Kurshaltepflicht greift. Je früher du den Kollisionskurs veränderst, desto entspannter für alle. Sobald du glaubst, es ist besser Kurs zu halten, dann bist du sicher nah genug dran, dass auch zu tun. Wenn du glaubst, dass die Regel aufgrund der großen Distanz noch nicht greift, dann kannst du sicher noch deine Richtung ohne Drama ändern.

      Als Ausnahme gilt ein von mir selbst erlebtes Problem: das Überholtwerden von Achtern. Das habe ich vor der spanischen Küste bei Nacht erlebt. Plötzlich ein großer Gastanker hinter uns und alle an Deck fangen an zu diskutieren, ob man denn wegdrehen/ausweichen sollte! Wer die KVR hier kennt, ist klar im Vorteil. Kurs halten! Meiner Meinung nach die einzige Möglichkeit. Letztendlich drückt der hinten auf den Knopf, dreht 10 Grad ab, überholt und gut. Wenn du jetzt noch anfängst nach SB oder BB zu drehen, dann geht ein Eiertanz los, der übel enden kann.

      Im Notfall bleibt dir das erwähnte “Manöver des letzten Augenblicks”.
      Wie bei allen Aktionen im Segeln und Leben: immer eine Exit-Strategie bereit haben, egal was passieren kann.

  4. Marcel Antworten

    Hallo Tom, sehr guter Blog. Habe mal wieder eine Auffrischung der Ausweichregeln gebraucht und bei Dir gefunden! Danke!

    Bezüglich der obigen Diskussion ist es auf dem Bodensee so wie Carl geschrieben hat. Gemäss der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung, BSO (von allen drei Anreinländer 1973 ratifiziert) gibt es die sogenannte Kategorie „Vorangfahrzeuge“. Diese behördlich anerkannten Fahrzeuge müssen mit einem grünen Ball oder grünen Rundumlicht gekennzeichnet sein. Die Berufsschiffahrt auf dem Bodensee gehören in diese Kategorie und haben damit Vorrang vor allen Fahrzeugen. Dann kommen die Berufsfischer mit einem weissen Ball gekennzeichnet.
    Aber wie Du oben schreibst sind das lokale Besonderheiten. Gruss vom Bodensee

  5. Fedja Antworten

    Kitesurfer in Lee zu passieren ist großer Käse. Da sind 25 m lange Leinen im, oder über dem Wasser! Außerdem sind die mit starkem Höhenverlust unterwegs. Ihr tut euch selbst und denen ein Gefallen wenn ihr hinter deren Rücken vorbeizieht…

    • Tom Autor des BeitragsAntworten

      Hey Fedja,

      Du hast Recht, Kitsurfer haben lange Leinen. Ich weiß jedoch nicht ob du Kitesurfer bist, denn diese sind nicht (unbedingt) mit starkem Höheverlust unterwegs, sondern genaus am Wind unterwegs wie andere Wassersportler und somit werden sie auch nicht direkt in dich reinstürzen.
      Jedoch sollte man mit einem Boot aufgrund des Mastes (und selbst ohne diesen) niemals so nah an einen Kiter heranfahren, dass die Leinen auf dich treffen könnten. LEE ist ja alles was in Lee ist und nicht 2 m neben dem Kitesurfern.

      Wie im Text beschrieben, hat dass den Grund dem Kite/Windsurfer nicht den Wind zu klauen, sodass diese nicht aus dem Gleiten kommen.
      Fährst du mit einer kleinen Jolle, ist es dem Kiter eher egal, aber kommst du mit deiner 50ft Yacht, ist dein Segel schon sehr beeinflussend. Entweder deckst du den Wind komplett ab oder du kreeirst Turbolenzen.
      Muss man halt alles etwas differenziert sehen und nicht pauschal abtun.

      Dank für das Lesen des Blogs
      Viele Grüße
      Tom

  6. Hans Antworten

    Hallo Tom,

    danke für Deinen Blogbeitrag.

    Was ist denn, wenn sich auf einem deutschen See (z.B. Schluchsee, in Schluchsee-Polizeiverordnung steht das nicht) ein Bootsangler (Ruderboot mit Schleppleine in Fahrt) und ein Segelboot unter Segeln treffen?

    Viele Grüße,
    Hans

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