Aus Sportbootführerschein wird Kleinschifferzeugnis

Wenn du in der gewerblichen Schifffahrt tätig bist und bereits im Besitz eines Sportbootführerscheins bist, solltest du dich über die neuen Regelungen in Bezug auf die Nutzungsmöglichkeiten informieren.

Die Vorschriften wurden seit Januar 2022 umfassend neu geregelt und durch das Kleinschifferzeugnis ergänzt.

Die Gesetzesänderungen sind aktuell laufende Prozesse. Motorbootverbände sind einheitlich gegen diese Veränderungen und es werden durchaus noch neue Anweisungen und Regeln erwartet. Informationen sind Stand April 2023

Ab Januar 2027 wird der Umtausch in ein Kleinschifferzeugnis für die gewerbliche Nutzung von Fahrzeugen bis 20 Meter Länge verpflichtend sein. Das Kleinschifferzeugnis ist ein neuer Führerschein, der speziell für die gewerbliche Schifffahrt entwickelt wurde.

Es soll sicherstellen, dass alle Fahrer über das notwendige Wissen und die Fähigkeiten verfügen, um ihre Arbeit sicher und effektiv auszuführen.

Wenn du bereits im Besitz eines Sportbootführerscheins bist, musst du möglicherweise einen Umtausch in ein Kleinschifferzeugnis durchführen, um auch weiterhin in der gewerblichen Schifffahrt tätig sein zu können.

Was ist gewerbliche Nutzung eines Sportbootes?

Bisher war in der Sportbootführerscheinverordnung keine Einschränkung zur Nutzung der SBF Binnen und SBF See festgelegt. Jeder, wer ein Sportboot unter 20 m führen wollte, konnte dies mit einem Sportbootführerschein machen – privat oder gewerblich.

Allerdings gibt es seit dem Inkrafttreten der neuen Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV) zum 18. Januar 2022 einige Änderungen, die du beachten solltest.

Eine gewerbliche Nutzung eines Sportbootes liegt vor, wenn das Boot für gewerbliche, berufliche oder dienstliche Zwecke eingesetzt wird. Beispiele hierfür sind beispielsweise kommerzielle Angelfahrten, Rundfahrten, Wasserski- oder Jetskiverleih oder die Ausbildung zum Führen von Sportfahrzeugen. Eine gewerbliche Nutzung des Sportbootes ist in der Regel untersagt, da Sportboote nicht zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung genutzt werden dürfen.

Auf Elwis wird es wie folgt benannt:

  • „Führen von Einsatzbooten durch Behörden oder private Rettungsdienste (hier ist ggf. ein amtlicher Berechtigungsschein ausreichend)
  • Führen von Sportbooten als Fahrschullehrkraft im Rahmen der Sportbootausbildung (Auf den Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 nach Anhang I der BinschUO können für die Sportbootausbildung auch die in § 15 See-Sportbootverordnung genannten Scheine genutzt werden. Ein gesondertes Kleinschifferzeugnis ist in diesem Fall nicht erforderlich) 
  • Vorführfahrten
  • Werftfahrten
  • Binnenfischerei, die nicht nur eine Freizeitbeschäftigung darstellt“

Kosten Umtausch Sportbootführerschein – Kleinschifferzeugnis

Update: Umtausch Kosten Kleinschifferzeugnis

Anfang Mai 2023: Antwort vom GDWS auf meine Anfrage, warum der Umtausch so teuer ist:

„Die Gebühr in Höhe von 129 Euro ist durch Ziffer 1061 der Anlage zur sogenannten BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung vorgegeben.

Der im Vergleich zu den Sportbootführerscheinen höhere Betrag liegt vermutlich daran, dass die Karten der Sportbootbootführerscheine in einer deutlich höheren Stückzahl produziert werden und daher die anteiligen Kosten pro Karte niedriger liegen.“

April 2023

Mitte April 2023 wurde bekannt, dass für den Umtausch des Sportbootführerscheins in das Kleinschifferzeugnis 129 Euro anfallen.

Auf Anfrage, wie sich die 129 Euro zusammensetzen und warum beim SBF die Gebühren für die Ausstellung lediglich bei 27 Euro liegen, blieben seitens der GWDS unbeantwortet.

Es ist also weiterhin unklar, warum der Umtausch des Sportbootführerscheins in das Kleinschifferzeugnis so teuer ist.

Umtausch des SBF zum Kleinschifferzeugnis

Update Mitte April 2023:

Für den Umtausch des SBD in das Kleinschifferzeugnis werden folgende Unterlagen bei Antrag notwendig:

  • Personalausweis/Reisepass
  • SBF Binnen und/oder See
  • Eine formlose Erklärung, dass der SBF gewerblich genutzt wird
  • Ein Passbild (digital)

Der Antrag auf Ausstellung des Kleinschifferzeugnisses kann bei der zuständigen Behörde elektronisch gestellt werden.

Ebenso kann das Formular hier heruntergeladen werden.

Dazu musst du den Sportbootführerschein, einen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) sowie eine Erklärung einreichen, dass Sie den Sportbootführerschein schon vor dem 18. Januar 2022 gewerblich genutzt haben. Hier reicht eine formlose Erklärung, zum Beispiel des Arbeitgebers.

Updates zur Sachlage – April 2023

Mit Rundschreiben des VDWS vom 18.4.2023 stehen folgende Änderungen fest:

Die wichtigste Änderung betrifft den Nachweis einer bereits ausgeübten gewerblichen Tätigkeit. Anfänglich musste dieser Nachweis erbracht werden, um das Kleinschifferzeugnis zu erwerben. Nun ist dies nicht mehr der Fall. Wer beispielsweise in einer Sportbootschule arbeiten möchte, benötigt lediglich einen Sportbootführerschein für den entsprechenden Geltungsbereich. Dies gilt bis zum 17. Januar 2027.

Ab dem 17. Januar 2027 muss hingegen eine gewerbliche Tätigkeit nachgewiesen werden, um das Kleinschifferzeugnis zu erwerben. Eine theoretische Prüfung ist ebenfalls erforderlich, jedoch kein Tauglichkeitsnachweis bei Antragsstellung.

Eine weitere Änderung betrifft die Tauglichkeitsuntersuchung. Diese ist für das Kleinschifferzeugnis ab einem Alter von 60 Jahren alle 5 Jahre und ab einem Alter von 70 Jahren alle 2 Jahre erforderlich. Bisher durften nur von der Berufsgenossenschaft zugelassene Ärzt:innen die Untersuchung durchführen. Ab sofort ist es auch Personen erlaubt, die einen Abschluss als Facharzt oder Fachärztin für Arbeitsmedizin besitzen oder eine Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin abgeschlossen haben.

Eine weitere Neuerung betrifft das Sprechfunkzeugnis. Dies ist für den Erwerb des Kleinschifferzeugnisses nicht mehr zwingend erforderlich, es sei denn, das Kleinschifferzeugnis wird als Übergangslösung für ein anderes Patent eingesetzt.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Verlängerung der Übergangsfrist nur eine vorübergehende Lösung ist und Neuregelungen aufgrund des bundesweiten Aufschreis der Bootverbände wahrscheinlich sind.

Auch wenn es aktuell noch keine endgültige Lösung gibt, achtet darauf, dass ihr den SBF in das Kleinschifferzeugnis tauscht, sonst kommt ihr in Gefahr ein Bußgeld zu kassieren.


Tom von Segelplanet

3 Gedanken zu „Aus Sportbootführerschein wird Kleinschifferzeugnis

  1. Pingback: Der Sportbootführerschein in Deutschland - Bundesland24.de

  2. Silke Antworten

    Hey Tom,
    eine Frage zum Kleinschifferschein. Ich habe einen beantragt, da ich manchmal Gruppen fahre. Warum aber muss ich den „normalen“ See- u. Binnenschein gegen den Kleinschifferschein „tauschen“? Ich fahre ja auch noch alleine mit dem Boot. Für den Kleinschifferschein muss ich übrigens aktuell keine theoretische Prüfung bestehen, aber ich muss für diesen Schein ab dem 60. Lebensjahr eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, wozu ich für den See- u. Binnenführerschein nicht verpflichtet bin, weshalb ich natürlich „beide“ Scheine behalten möchte. Ist das jetzt illegal (da Sie auf ein Bußgeld hinwiesen)? Ich bekomme doch den Kleinschifferschein zusätzlich, oder hab ich da was falsch verstanden?
    Viele Grüße Silke

    • Tom Autor des BeitragsAntworten

      Hi Silke,

      Umtausch bedeutet in dem Zusammenhang mehr, dass du einen weiteren Schein dazu bekommst und den SBF behältst.

      Aktuell ist auch noch nichts fix, so glaube ich tatsächlich, dass sich diese sinnfreie Änderung nicht so in den Gesetzen wiederfinden wird.

      Sonnige Grüße
      Tom

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